Nach vier Jahren Prozess: Freispruch für die zwei tunesischen Kapitäne, die 44 Schiffbrüchige gerettet haben

Die sizilianische Abteilung von ASGI (Verein für juristische Studien zur Immigration) und Borderline Sizilien Onlus (gemeinnütziger Verein) zeigen sich zufrieden über den Freispruch, der in der Berufungsverhandlung gegen die zwei tunesischen Kapitäne erfolgt ist. Sie hatten 2007 im Kanal von Sizilien 44 Schiffbrüchige aus Seenot gerettet und wurden nach ihrer Ankunft auf Lampedusa verhaftet und vor Gericht gestellt.
Am Ende des Plädoyers fordert der Staatsanwalt Umberto di Giglio den Freispruch für Abdelbasset Zenzeri und Abdelkarim Bayoudh. Es sei unverständlich, warum das Gericht in Agrigento die beiden von dem Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise freigesprochen, den damit zusammenhängenden Vorwurf des Widerstandes aber beibehalten habe. Stattdessen sprach das Appellationsgericht, 3. Sektion, die Fischer von allen Vorwürfen frei, da die Tat der Seenotrettung keinen Straftatbestand, sondern eine Notwendigkeit darstelle.
Die Organisationen wünschen sich, dass schädigende und widersinnige Prozesse wie jener dieser sieben tunesischen Fischer unter Sicherstellung der Rechtstaatlichkeit und der Seekonventionen, nicht mehr durchgeführt werden. Wir halten in der Tat dafür, dass niemand dafür kriminalisiert werden darf, dass er seine rechtlichen Verpflichtung erfüllt, mehr noch, es ist seine ethische Pflicht.

Schließlich gratulieren die Organisationen den beiden Wahlverteidigern für die ausgezeichnete Arbeit, den Anwälten Leonardo Marino und Giacomo La Russa, die an die Unschuld der Angeklagten geglaubt haben und mehr als vier Jahre gearbeitet haben, damit am Ende Gerechtigkeit siegt. Durch eine enge Zusammenarbeit zeigten auch die Antirassismus von Anfang an ihre Solidarität mit den sieben Fischern von Teboulba.

Kontakte:
ASGI – Abteilung Sizilien: Avv. Leonardo Marino: +39-328-6296334
Borderline Sicilia Onlus: +39-340-980 21 96; borderlinesicilia@libero.it

(Aus dem Italienischen von Rainer Grüber)