Der Fall der Diciotti. 22. Juni, Fachtagung im Gericht von Catania

Aktuelle Rechtsprechung: der Fall der Diciotti. Rechtsvorschriften der Seenotrettung- Verfassungsrecht Nr. 1/1989 und dessen Grenzen – Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Fall der Diciotti, das Schiff der italienischen Küstenwache mit 177 Migrant*innen, mehrheitlich aus Eritrea, an Bord, spaltete die öffentliche Meinung in Italien. Der Diciotti wurde im August 2018 zehn Tage lang das Einlaufen in die Häfen Siziliens verweigert.

Der Fall stand im Mittelpunkt der Untersuchungen der Justizbehörden Catanias und gipfelte im Antrag der Regierung von Catania an den italienischen Senat zur Eröffnung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Innenminister Matteo Salvini. Dieser Antrag wurde vom Senat bei der Abstimmung vom 20. März 2019 abgelehnt.

Stellt der Fall Diciotti eine schwerwiegende Rechtsverletzung dar oder ist er als eine legitime Regierungsentscheid zu beurteilen?
Inwieweit kann anerkanntes Recht das in der Verfassung und in internationalen Abkommen verankert ist aus politischen Interessen kompromittiert werden? Gibt es Grenzen der in der Verfassung garantierten Immunität von Minister*innen?

 

Der Präsident des Verfassungsgerichtes Lattanzi hat auf Grund der Abstimmung im Senat die Weiterführung der Untersuchungen abgelehnt – mit der Begründung eines Konfliktes der Zuständigkeit. Wie stellt sich ein solcher Konflikt dar?

Diese Fragen müssen beantwortet werden, und zwar durch eine eingehende Prüfung der Akten, der Gesetzestexte und insbesondere der Bestimmungen der Verfassung.

Das ist das Ziel, das wir in diesem Fachkolloquium erreichen wollen. Vom „Fall Diciotti“ ausgehend werden wir folgende Themen vertiefen: die internen und internationalen Regeln, die die Seenotrettung und die Rechte der geretteten Personen betreffen, die möglichen Abhilfemaßnahmen, besonders im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen, und die Aspekte, die insbesondere mit dem Verfassungsrecht zusammenhängen.

Wir werden den Konflikt analysieren, der zwischen den Verfassungsrechten herrscht, die einerseits die persönlichen Freiheitsrechte garantieren (besonders Artikel 13, der die Einschränkung der persönlichen Freiheit aus politischen Gründen verbietet und andererseits den Artikel 1/1989, der die Immunität der Minister garantiert, die „zum Schutz eines verfassungsmäßig relevanten Staatsinteresses oder zur Wahrung eines übergeordneten öffentlichen Interesses in der Ausübung ihrer Regierungsfunktion gehandelt haben“.
Fucina Legale 

Borderline Sicilia

 

Datum: 22. Juni 2019 09.00 – 13.00 Uhr

Ort: Aula delle Adunanze im Gerichtsgebäude, Piazza Verga, Catania

Referent*innen:

Prof. Fulvio Vassallo Paleologo
„Seenotrettung, italienisches und internationales Recht“

Anwalt Leonardo Marino
„Der Fall Diciotti: strafrechtliche Aspekte“

Prof. Agatino Cariola
„Die Immunität der Minister nach Artikel Nr. 1/1989 der Verfassung und die garantierten Verfassungsrechte“

Anwältin Antonella Mascia
„Verstoß gegen die Rechte von Migrant*innen: Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention“.

Einführung
Anwalt Marcello Marina, Präsident Fucina Legale

Moderation
Anwalt Sebastiano Papandrea, Vizepräsident Fucina Legale

 

Teilnahme kostenfrei – 3 Credit points

Akkreditierung durch die Anwaltskammer von Catania

Kontakt und Informationen: info@fucinalegale.it

 

Übersetzung aus dem Italienischen von Susanne Privitera