In Syrakus werden die Abschiebungen fortgesetzt. In Augusta sind 500 Personen angekommen, und ein Toter.
Die willkürlichen und ungesetzlichen Abschiebungen im Osten Siziliens gehen weiter. Mit großer Sorge und Empörung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Quästur von Syrakus in diesen Tagen dreißig Verfügungen der zurückgestellten Abschiebung den Migrant*innen, die am 16. und 19. Dezember in Augusta angelandet sind, zugestellt hat. Nachdem sie in das Zentrum Umberto I in Syrakus verlegt worden sind, haben die Migrant*innen, die bis auf einen Nigerianer alle aus Gambia stammen, jetzt den Ausweisungsbescheid bekommen, mit der Anordnung, das nationale Gebiet innerhalb von sechs Tagen vom Flughafen Fiumicino in Rom aus zu verlassen; und sie sind sofort auf die Straße gesetzt worden. Die Modalitäten sind immer die gleichen: Ankunft, summarische Befragung hinsichtlich der Motive zur Flucht mit Hilfe von Fragebögen und nach kurzer Zeit, Bekanntgabe der Ablehnungsverfügung mit der begleitenden Verpflichtung, das Aufnahmezentrum zu verlassen, ohne irgendeine Information darüber zu bekommen, was eigentlich gerade passiert.
Diese letztere Gruppe ist von den anwesenden Anwälten der ASGI* abgefangen worden; sie haben vor, die Verfügung anzufechten und versorgen die Betroffenen in der Zwischenzeit mit Informationen zu den Gesetzen; sie stehen dem bei, der sich entschlossen hat, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Viele Migrant*innen berichten detailliert Geschichten über die Gewalt, die sie erlitten haben, entweder in ihrem Heimatland oder auf der langen Reise, die sie bis zur Grenze Italiens geführt hat. Gefahren und Missbrauch, die die Ordnungskräfte in keiner Weise in Betracht ziehen; sie veranlassen die Abschiebung allein aufgrund des Herkunftslandes; damit verletzen sie zum x-ten Mal das Recht auf Asyl und die verfassungsmäßigen Rechte. Auch in diesem Fall sind die Ausweisungsverfügungen identisch; sie unterscheiden sich nur durch die Lebensdaten der Adressat*innen. Die Folgen der Verstärkung der Übereinkünfte mit Gambia und Nigeria, deutlich zum Ausdruck gebracht in der Road Map, sind die wiederholten Verletzungen des Asylrechts zum Schaden der Bürger*innen dieser Länder. Neue Flüchtlinge, die dem Tod auf dem Meer entkommen sind, die sich ohne irgendetwas in einem Land wiederfinden, in dem sie hofften, Schutz zu finden. Nach den vielen Ablehnungen in diesen Wochen sind alle Orte, die für eine zeitweise Aufnahme und Unterstützung bestimmt sind, am Rand ihrer Möglichkeiten angekommen. Für die neuen „Abgewiesenen“ ist es nicht mehr möglich, ein Bett zu finden, nicht einmal in einer großen Stadt wie Catania. Neue Migrant*innen, die der mühelosen Ausbeutung ausgeliefert sind, die sich von ihrer Verzweiflung nährt und die entdecken, dass sie gerade in Italien gezwungen sind, mit einer Regierung zu kämpfen, die nicht einmal die wichtigsten Menschenrechte garantiert.
In Augusta ist unterdessen gerade die Bourbon Argos, ein Schiff der Ärzte ohne Grenzen (Msf), angekommen; es hat 500 Personen aufs Festland gebracht, die auf dem Meer gerettet wurden; außerdem die Leiche eines Mannes, die von der Marine von Bord eines Kahns geborgen wurde. Nach der Untersuchung durch den Gerichtsmediziner beginnen die Anlandungen; und danach vielleicht die Ausweisungen.
Lucia Borghi
Borderline Sicilia
*ASGI – Vereinigung für juristische Studien zur Immigration
Aus dem Italienischen von Rainer Grüber