Das Volk verurteilt EU und italienische Regierung
Mediterraneocronaca.it – Das permanente Völkertribunal hat in Palermo ein Urteil gefällt, das die EU, ihre einzelnen Mitgliedsstaaten und Italien wegen Beihilfe zu Folter und anderen Verbrechen verurteilt. Verurteilt wurde auch der Verhaltenskodex von Minniti, der die Arbeit der NGOs behindert und die Aktivitäten der libyschen Küstenwache in den internationalen Gewässern begünstigt hat – dies zum Schaden der Migrant*innen.
Die Geschworenen hatten zwei ganze Tage Zeit, sich mit dem Tatbestand zu befassen. Dies ermöglichte, das Urteil nach gründlicher Prüfung der Fakten und der gesammelten Zeugenaussagen zu fällen. Im Lauf der Verhandlung wurden die Berichte und Zeugenaussagen von Expert*innen gehört (Sea Watch, Oxfam, MEDU, Borderline Sicilia, Baobab experience und LasciateCIEntrare), sowie von Migrant*innen, die Opfer oder Zeug*innen von Folter wie Elektroschock, willkürlichen Exekutionen, sexueller Gewalt, Haft und Verstümmelungen waren. Der Präsident des permanenten Völkertribunals, Franco Ippolito, spricht die einleitenden Worte zur Verkündigung des Urteils, von dem, aufgrund der Eigenschaften des Tribunals, daran muss erinnert werden, keine Strafmaßnahmen ausgehen können. Man muss auch erwähnen, dass am zweiten Verhandlungstag, in dem Zeitraum, den das PVT der Verteidigung eingeräumt hatte, weder die italienische Regierung noch die EU, die beide zur Anhörung wegen der hinterlegten Klage einberufen worden waren, erschienen sind oder geantwortet haben. Heute, also zur gleichen Zeit, in der das PVT sein Urteil öffentlich verkündet hat, befand sich Minister Marco Minniti in Rom, als Gast auf der Konferenz „Das neue Gesicht der Integration“, die von der CISL (Confederazione Italiana sindacati lavori, ein italienischer Gewerkschaftsbund) organisiert wurde. „Ein Europa, das auf der Wirtschaftsebene in Afrika agiert, tut nicht den Afrikaner*innen sondern sich selbst einen Gefallen“, erklärte der Minister. „Ein großer Teil dieser Partie wird auf der anderen Seite des Mittelmeeres gespielt. Es braucht eine gemeinsame Vision für die beiden Kontinente“ sagte der Minister weiter, „denn in 20 Jahren wird Afrika das Spiegelbild Europas sein. Ein wesentlicher Teil der Sicherheit Europas spielt sich dort ab.“ Und: „Wir brauchen ein mittel- und ein langfristiges Engagement, denn wir müssen die Konflikte dort abschwächen und glaubwürdige Institutionen aufbauen, nicht herrschende Klassen, die die Ressourcen der Länder zur persönlichen Bereicherung ausbeuten.“
Es ist aber genau die stille Übereinkunft mit dieser herrschenden Klasse, die in Palermo vor Gericht steht. Die Worte Ippolitos bei der Verlesung des Urteils sind deutlich: “ Zunehmend werden Migrant*innen ihrer Rechte und Würde auf ihrer langen Migrationsroute beraubt: angefangen mit den Lebensbedingungen an ihren Herkunftsorten und auf der Reise erst durch die Wüste dann übers Meer und dann in den provisorischen Wartelagern, bevor sie anschließend in die Hände von Menschenhändlern fallen, oder während der Überfahrt auf dem Meer ausgesetzt werden. Die, die zurückgebracht werden – fährt Ippolito fort – betreten die Hölle der legalen oder illegalen Auffanglager. Wem es glückt, europäisches Territorium zu erreichen, landet in einem Hotspot und dessen Aussichten den Flüchtlingsstatus zu bekommen, ist eine Frage von Zufall oder Glück.“
Daraus ergibt sich klar, wie die Verantwortlichkeiten zerstückelt werden, und daraus oft wirklich ein internationaler echter Profit entsteht. Auf diese Art und Weise wird es dann eben unmöglich, herauszufinden, wer die Schuldigen sind und wer dafür geradestehen muss. Ippolito weiter: “ Wir meinen, dass der Moment gekommen ist, auf Gegenkurs zu gehen und stattdessen das Recht auf Migration, Ius Migrandi, als ein Grundrecht des Menschen einzufordern. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten tun ununterbrochen alles, um den Vorwurf, sie betrieben eine heuchlerische und inkonsequente Politik, zu stärken. Diesem Vorwurf sind sie ausgesetzt, wenn sie einerseits die Unanfechtbarkeit der Menschenrechte proklamieren, zugleich aber andererseits eine Politik machen, die diese Rechte missachtet und mit Füßen tritt.“ Die von der Jury dargelegten Beweggründe für das Urteil entsprechen dem, was in der Anklageschrift, die von Alessandra Sciurba und Daniele Papa verlesen wurde, steht. „Unter dem Licht der Grundsätze des internationalen Rechts betrachtet, ist es klar, dass es eine Verantwortlichkeit des Staates gibt: wegen Beihilfe zu Verbrechen, die von den libyschen Streitkräften, denen Italien finanzielle und operative Unterstützung gewährt, begangen wurden. Auf das Verhalten des italienischen Staates und seine Komplizenschaft kam vor kurzem Amnesty International zu sprechen – erwähnt Ippolito. „Man muss also eine doppelte Verantwortung feststellen: die der Europäischen Union, aber auch die der einzelnen Mitgliedsstaaten – sei es, weil sie die Verpflichtung zur Hilfeleistung nicht respektiert haben, sei es, weil sie indirekt Mittäter waren bei Folter, Misshandlungen und Aktionen, die Menschen in Todesgefahr brachten und weil sie sogar die Zunahme solcher Verbrechen durch ihre tatkräftige Politik der Abschottung erst ermöglicht haben.“ Der Urteilsspruch Ippolitos kommt jetzt in die Einzelheiten und nach den einleitenden Standartformulierungen heißt es: „Das Gericht stellt fest, dass die Politik der EU, seit dem Abkommen zwischen den Ländern der EU und den Drittstaaten eine Leugnung der fundamentalen Menschenrechte und der Rechte der Migrant*innen ist, weil sie die Menschen als „Illegale“ definiert und auch die Rettungs- und Hilfseinsätze auf hoher See illegalisiert.“ Das Gericht stellt weiterhin fest, dass der Beschluss, die Flotte der Operation Sophia und die Frontexeinheiten zurückzuziehen, dazu beigetragen hat, die Einsätze der libyschen Küstenwache in den internationalen Gewässern zu erhöhen. Diese fangen die Migrant*innen auf dem Weg nach Europa ab, bringen ihre Unversehrtheit und ihr Leben in Gefahr, dies auch anschließend in den Aufnahmezentren in Libyen, in denen die Menschen voneinander getrennt, wirtschaftlich ausgebeutet und Folterungen ausgesetzt werden.
„All dies – heißt es in dem Urteil – stellt mit seinen Folgen: Tod, Verschleppung, Folter, Missbrauch, Sklaverei und ganz allgemein Verfolgung der Migrant*innen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Es ist eindeutig, dass die Politik Italiens und seiner Vertreter als Mittäterschaft bei den Einsätzen der libyschen Streitkräfte gegen die Migrant*innen auf dem Meer und im Landesinnern bezeichnet werden muss. Und dass infolge des Abkommens mit der libyschen Küstenwache und der praktizierten Koordination, die gemeldeten Angriffe auf die Such- und Hilfseinsätze der auf dem Mittelmeer agierenden NGOs auch der Verantwortung der italienischen Regierung und sogar auch den beteiligten europäischen, dort agierenden Einheiten zuzuschreiben ist. Dass das gewaltsame Zurückholen der NGO Schiffe aus dem Mittelmeer – dies ebenfalls aufgrund der Anordnung der italienischen Regierung – die Rettung- und Hilfsaktionen für Migrant*innen auf dem Meer deutlich geschwächt und dazu geführt hat, dass die Zahl der Verbrechen und die Zahl der Opfer angestiegen ist.“ Am Schluss der Verlesung kommen dann die Weisungen des Urteils, gesprochen vom Präsidenten. „Das Gericht empfiehlt und verlangt die sofortiges Aussetzung aller Abkommen, die gleichzeitig mit dem EU – Türkei Abkommen, sich auszeichnen durch ihre Mitverantwortung bei der Leugnung und Verletzung der fundamentalen Menschenrechte von Migrant*innen. Es fordert das italienische und auch das europäische Parlament auf, sofort Untersuchungs- und Forschungskommissionen zur Migrationspolitik, die entsprechenden Abkommen und deren Auswirkungen auf die Menschenrechte einzusetzen.“ Zum Schluss empfahl der Vorsitzende den Medien das Urteil nicht als Skandalmeldungen zu missbrauchen.
Er erinnert außerdem an das Drama der „Desaparecidos“, das sich im Mittelmeerraum abspielt, der Schatten der Ausbeutung auf dem europäischem Territorium. Bei Beendigung der Urteilsverlesung applaudiert der Saal. Zum Schluss spricht Philippe Texier, der Vizepräsident des PVT, in Palermo die nächsten Schritte des Tribunals an. „Nach der Sitzung in Paris am 3. und 4. Januar, werde ich eine weitere Sitzung vorschlagen, die in einem der Länder, aus denen die Migrant*innen kommen, in einem afrikanischen Land, stattfinden muss.“
Robert Greco
Aus dem Italienischen von Petra Schneider
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