Das Europäische Parlament stellt sich gegen Straftaten der Menschlichkeit

Quelle: Redattore Sociale – „Migrant*innen Hilfe zu leisten ist keine Straftat“, geben die Abgeordneten des Europaparlaments in einem gemeinsamen Beschluss bekannt. Sie laden die Mitgliedstaaten ein, die Inhaftierungen an den Grenzen genau zu überwachten. In Italien haben die Ermittlungen gegen NGOs nichts ergeben; Trapani schweigt seit einem Jahr; Ragusa entlastet Proactiva und Palermo stellt ein, weil „keine Verbindungen zu Schleusern bestehen“.

6. Juli 2018

Mailand – NGOs und Hilfsorganisationen unterstützen die Europäische Union bei Rettungsaktionen auf See und an Land. Das Europaparlament wendet ein, dass das „Risiko der Kriminalisierung von humanitären Helfer*innen von Migrant*innen“ immer höher werde.

Mit der gestern per Handzeichen beschlossenen Erklärung setzen sich die Parlamentarier*innen gegen „Straftaten der Menschlichkeit“ und gegen die „unerwünschten Folgen“ des sogenannten „Begünstigung-Pakets“ der EU, das „die Richtlinie zur Begünstigung“ umfasst. Die Abgeordneten von Brüssel erklären, dass die „Richtlinie für die Mitgliedstaaten nicht bindend ist, wenn sie Ausnahmeregelungen anwenden und die Straftat zum Zweck der Hilfeleistung verübt worden ist“. Die Ausnahmeregelung ist auf taube Ohren der Mitgliedstaaten gestoßen. Sie hat „begrenzte Zustimmung“ erhalten, obwohl das Protokoll zum Menschenhandel der Vereinten Nationen (UNO) dieselben rechtlichen Hinweise enthält.

Der Beschluss vom 5. Juli ordnet an, dass die Mitgliedstaaten “jährlich die Daten zu sammeln haben betreffend 1. an der Grenze oder an Land festgenommenen Personen aufgrund von Begünstigung, 2. staatsanwaltliche Ermittlungen bezüglich dieser Straftaten, 3. Verurteilungen bezüglich dieser Straftaten, die erkennen lassen, auf welche Weise die Urteile gefällt worden und Ermittlungen geführt worden sind“.

Die Positionierung auf europäischer Ebene betrifft auch die italienischen Ermittlungsverfahren gegen NGOs, die im Mittelmeer Migrant*innen retten. Im vergangenen Jahr haben die Staatsanwaltschaften von Trapani, Palermo, Catania und Ragusa solche Ermittlungen geführt. In Trapani ist das Schiff Juventa der deutschen NGO Jugend rettet beschlagnahmt worden, auf der Grundlage von vermeintlichen Kontakten der Retter*innen mit libyschen Schleusern. Die Beschlagnahme ist vom Berufungsgericht im April 2018 bestätigt worden, aber die Ermittlungen scheinen nicht weiter verfolgt zu werden. In Palermo ist eine Ermittlung ins Archiv gewandert, die sich gegen deutsche Staatsangehörige wandte, die von der Organisation Sea-Watch auf dem Schiff Golfo Azzurro im Jahr 2016 wandte, das zu diesem Zeitpunkt der spanischen Organisation ProActiva angehörte. Die Richter erklärten, dass es keine Beweise für Verbindungen zwischen den freiwilligen Helfer*innen und den libyschen Schleusern gebe. Sea-Watch wiederum behauptete, keine Kenntnis über offene Ermittlungen gegen sie zu haben.

Im Frühjahr 2018 wurde in Catania Anklage erhoben gegen drei Mitglieder der NGO Proactiva. Die Beschuldigungen lauteten, Teil einer kriminellen Organisation zu sein die die illegale Einreise begünstige. Das Schiff Open Arms wurde beschlagnahmt. Der Ermittlungsrichter und Gerichtspräsident Nunzio Sarpietro hat die Anklage fallen gelassen, weniger als 10 Tage nachdem die Beschlagnahme durchgeführt worden war. Er hielt nicht sich, sondern das Gericht in Ragusa für zuständig, begründete seinen Beschluss aber auch damit, dass die Vorwürfe auf mangelnder tatsächlicher Grundlage erhoben wurden. In Ragusa war bereits von dem Ermittlungsrichter und von den Gerichten missbilligend erklärt worden, dass sowohl Ermittlungen wie Beschlagnahme rechtswidrig seien, weil die NGO im Notfall gehandelt habe. § 54 des italienischen Strafgesetzbuches sehe keine Sanktionen für diesen Fall vor. Die Beschuldigten hätten die Migrant*innen auch nicht nach Libyen zurückbefördern können, weil es dort an sicheren Orten mangele.

 

Francesco Floris

Redattore Sociale

 

Übersetzung aus dem Italienischen von Alma Freialdenhoven