Newsletter SICILIAMIGRANTI – Dezember 2017
- Die Unmenschlichkeit der Migrationspolitik
- Die gezwungenen Schleuser: Der x-te Sündenbock
- ASGI: Kritik am Projekt „E-Migrantes“
- Neuigkeiten: Das Permanente Völkertribunal verurteilt die EU und die einzelnen Mitgliedsstaaten
- Infos und Kontakte
DIE UNMENSCHLICHKEIT DER MIGRATIONSPOLITIK
Das Schicksal der Migrant*innen liegt in den Händen der Migrationspolitik, die die EU und insbesondere Italien täglich in die Tat umsetzen. Politische Maßnahmen, die es erlauben, dass auch die unbegleiteten Minderjährigen – besonders Schutzbedürftige – nachdem sie die Grausamkeiten Libyens erleben müssen, anschließend in den korrumpierten Kreislauf der italienischen Aufnahme eintreten müssen, dessen System die Vorschriften des „Zampa“-Gesetzes missachtet. Das Jahr 2017 geht zu Ende und zeichnet ein Bild, in dem zwar die Zahl der Ankünfte zurückgeht, jedoch die Fälle von Isolierung und schlechter Aufnahme, Ausbeutung in der Landwirtschaft, illegale Praktiken, Diskriminierung und schwere Rechtsverletzungen nicht weniger werden.
http://siciliamigrants.blogspot.de/2017/12/migrationspolitik-und-unmenschlichkeit.html
http://siciliamigrants.blogspot.de/2017/12/ein-hund-ist-mehr-wert-als-ein-schwarzer.html
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DIE GEZWUNGENEN SCHLEUSER: DER X-TE SÜNDENBOCK
Migrant*innen, die in den libyschen Gefangenenlagern Folter, Drohungen und Gewalt jeglicher Art erfahren haben, werden immer häufiger gezwungen, die Boote zu führen. In den vergangenen Jahren hat sich die Figur des Schleusers verändert, wie er in Art. 12 des Testo Unico Immigrazione* umrissen wird. Dieser Rechtstext benötigt eine umfassende Überarbeitung. Aktuell sind nämlich die meisten Personen, die wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung angeklagt werden, zum Schleusen gezwungen. Sie sollten anstelledessen jedoch besonders Schutzbedürftige betrachtet werden, da sie Opfer von Menschenhandel sind.
http://siciliamigrants.blogspot.de/2017/12/wir-sind-keine-schleuser.html
ASGI*: KRITIK AM PROJEKT „E-MIGRANTES“
Am 21. November 2017 haben das Gericht und das Berufungsgericht von Catania ihr Projekt „E-Migrantes“ vorgestellt. Die ASGI hat hinsichtlich dieses Projektes verschiedene Kritikpunkte benannt, unter anderem: Der fehlende Ausbau des Stellenplans des Gerichts; der unzureichende Gebrauch von Telekommunikationsmitteln; die zeitweilige Einsetzung nur eines Staatsanwaltes, der nicht die Möglichkeit hat, die hohe Zahl der Akten abzuarbeiten, was die Wartezeit auf das Verfahren erheblich verlängert; die Wahl eines Einheitsverfahrens für den*die Asylsuchende*n, das keine individuelle und umfassende Bewertung aller subjektiven und objektiven Elemente des einzelnen Falles garantiert. Diese Entscheidungen werden zu einem weiteren Anwachsen des ohnehin schon sehr hohen Prozentsatzes an Ablehnungen von Seiten der Asylkommission von Catania und Syrakus führen.
http://siciliamigrants.blogspot.de/2017/12/asgi-wir-sagen-nein-zu-einem.html
NEWS: DAS PERMANENTE VÖLKERTRIBUNAL VERURTEILT DIE EU UND DIE EINZELNEN MITGLIEDSSTAATEN
Das Tribunal ist nach seiner Sitzung in Barcelona am 7. und 8. Juli 2017 vom 18.-20. Dezember 2017 nach Palermo zusammengerufen worden. Geprüft wurde, ob die von der EU und ihren Mitgliedsstaaten angewandte Politik und Praxis eine Verletzung der Rechte der Migrant*innen darstellt. Migrant*innen als direkte Zeug*innen und Expert*innen wurden berufen, um der vom Tribunal einberufenen internationalen Jury ihre Beweise vorzustellen. Organisationen wie Sea-Watch, MEDU*, Borderline Sicilia, Oxfam Italia, Baobab Experience und LasciateCiEntrare haben die über Jahre gesammelten Nachweise vorgestellt und analysiert. Am Ende der Sitzung in Palermo, am Nachmittag des 20. Dezembers, wurde das Urteil präsentiert, das die EU, die einzelnen Mitgliedsstaaten und Italien wegen Komplizenschaft bei Folter und anderen Verbrechen anklagt. Das Urteil betrifft auch den Verhaltenskodex von Minniti und die Tatsache, dass die Operationen der libyschen Küstenwache in internationalen Gewässern zum Schaden der Migrant*innen unterstützt werden. „Migrieren ist ein politischer und existenzieller Akt. Das ius migrandi ist das Menschenrecht des neuen Jahrtausends. Mit der Unterstützung von militanten Vereinigungen, internationalen Bewegungen und von der öffentlichen Meinung, die immer sensibilisierter und wachsamer geworden ist, treten wir in einen Kampf, ähnlich jenem zur Abschaffung der Sklaverei. Aber es gibt das Recht auf Migration nicht ohne Gastfreundschaft, die wir nicht im reduzierten Sinn eines einfachen Besuchsrechtes verstehen, sondern als Recht des ständigen Aufenthaltes.“ Die zweite Sitzung findet vom 4.-5. Januar in Paris statt. Sie wird die inneren Grenzen der EU thematisieren und die damit verbundene Politik und Praxis der Schließung durch die verschiedenen Mitgliedsstaaten.
http://siciliamigrants.blogspot.de/2017/12/permanentes-volkertribunal-zur-bislang.html
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INFORMATIONEN UND KONTAKTE
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*Testo Unico – eine Sammlung von Rechtsnormen, hier: Zur Immigration, Einreise nach Italien; Art 12: Verfügungen bei illegaler Einreise
*ASGI – Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione: Verein für juristische Studien zur Immigration.
*MEDU – Medici per i Diritti Umani, Ärzte für Menschenrechte
Übersetzung aus dem Italienischen von Rainer Grüber