Illegalität und mangelnde Transparenz im C.A.R.A. von Mineo ASGI* und Borderline:

Die kritischen Punkte wurden dokumentiert und den Behörden zur Kenntnis gegeben.
Pressemitteilung vom 16. Dezember 2014
4000 Asylbewerber in einem Sammellager mit 1800 Plätzen und eine Wartezeit von mehr als einem Jahr, bis der eigene Asylantrag von der Kommission zur Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz geprüft wurde.
Dies sind die schweren und systematischen Verletzungen fundamentaler Rechte, denen die Asylsuchenden im C.A.R.A. von Mineo fortgesetzt unterworfen sind und die von Organisationen wie ASGI, Abteilung Sizilien und Borderline Sicilia seit Jahren angeprangert werden, jetzt auch festgestellt durch die kürzlichen Untersuchungen zur „Mafia Capitale“, die die Verwaltung des Aufnahmezentrums überrollen.

Dieselben Beschuldigungen werden seit der Einrichtung der Trägerschaft des C.A.R.A. von Mineo im Jahr 2011, von den Organisationen vorgetragen und wurden auch im Bericht „Das Recht auf Schutz“ eingearbeitet. Dieser wurde mit Mitteln der EU finanziert und im Juni 2011 von eben diesem Innenministerium herausgegeben, das also darüber informiert war.

„Das Fortdauern solche schwerwiegender Vertragsbrüche bestätigt unsere anfänglichen Vorbehalte gegen die Schaffung des C.A.R.A. von Mineo“, bekräftigen die Organisationen, „weil die Geschäfte rein spekulativ und protektionistisch sind, sind sie weit entfernt von einem wirklichen System der Aufnahme und der Integration der Asylsuchenden; diese kann nur in kleineren Projekten erfolgen, die übers Land verstreut sind, nach gleichen Kriterien und Richtlinien, und nach vorheriger Kontrolle der Fähigkeiten der Betreibergesellschaften und der Schulung des Personals.“
ASGI, Abteilung Sizilien und Borderline Sicilia

Nachfolgend die zusammenfassende Darstellung einiger Kritikpunkte, die im C.A.R.A. von Mineo festgestellt und schon lange beklagt worden sind:

Einer der schwerwiegendsten Kritikpunkte ist die fehlende Aushändigung von Dokumenten, die von den nationalen Rechtsvorschriften und der EU vorgesehen sind.

Zuerst: Keinem der Asylsuchende wird schriftlich die Anordnung mitgeteilt, mit der der Polizeipräsident, unter den Voraussetzungen, die im Gesetz vorgesehen sind, die Einweisung des Asylsuchenden in das CARA anordnet. Daraus folgt, dass die Aufnahme widerrechtlich angeordnet wird, und dass sich diese selbst weit über die Zeit hinauszieht, die vom Gesetz festgesetzt ist.

Darüber hinaus: In dem Moment, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wird, werden den Antragstellern nicht die auf ihren Namen ausgestellten Bescheinigungen ausgehändigt, die ihren Rechtsstatus als Asylsuchende bestätigen, noch werden darauffolgend, am Ende der vom Gesetz für die Aufnahme vorgesehenen Zeit, 20 oder 35 Tage je nach Lage des Falles, die Aufenthaltserlaubnisse für den Asylantrag ausgestellt.
Die Dokumente werden nicht einmal nach einem eingeleiteten Rechtsmittelverfahren vor Gericht ausgestellt, wenn vom Büro des Polizeipräsidenten innerhalb des CARA eine aufschiebende Wirkung durch den Richter gefordert wird. Dieser antwortete dann meist nach einigen Monaten.

Die fehlende Aushändigung der Bescheinigungen und der Aufenthaltserlaubnisse beeinträchtigt sowohl eine effektive Ausübung des Rechts der Verteidigung, dazu gehört der kostenlose Zugang zu einem Rechtsbeistand, wie auch die Möglichkeit, regulär zu arbeiten, mit dem daraus folgenden Anstieg der Schwarzarbeit und der illegalen Anwerbung unterbezahlter Landarbeiter auf den Ländereien, die um das Zentrum herum liegen.

Darüber hinaus beklagen die Antragsteller das Fehlen des Informationsdienstes und der Rechtsbelehrung. Auf der Grundlage des Auftragsentwurfes des Innenministeriums müsste diese außer den „Grundinformationen über die Bestimmungen in Sachen Immigration und Asyl“ und mit „den Informationen über Dienstleistungen (sozial – Gesundheitsdienst, Rechtsdienst etc.), die ab Einweisung ins Zentrum zu nutzen sind (inbegriffen der Modalitäten und Zeiten hierzu Zugang zu zu bekommen, mit Angabe der vorgesehenen Uhrzeiten und Orte“), auch folgendes beinhalten: Die Unterstützung des Asylantragstellers bei der Rekonstruktion seiner Erinnerung und die Betreuung bei der Wiederbeschaffung der Unterlagen, die seine Geschichte belegen; und Hilfe bei der Vorbereitung des Asylantragstellers auf die Anhörung vor der Kommission und Beistand und Orientierung in der Abwicklung der Verwaltungspraktiken“ (spezifische integrative Techniken der Vertragsbedingungen bezüglich des Auftrags der Dienste und der Lieferungen für die Verwaltung der Aufnahmezentren für Asylantragsteller).

Ein weiterer schwerwiegender Kritikpunkt betrifft die fehlende Auszahlung des Taschengeldes in Höhe von 2,50 € vonseiten der Betreibergesellschaften, und weitere ernste Zweifel bezüglich der Transparenz und der Verwaltung öffentlicher Gelder.

Ebenso schwerwiegend ist der Mangel, oder auf jeden Fall die Ineffizienz der Kontrollen bezüglich der Verwaltung des Cara von Mineo, für die institutionell die Präfektur zuständig ist, die niemals, wie von den Vereinigungen zum Schutz der Immigranten gefordert, den Territorialrat zusammen gerufen hat, um die Kritikpunkte und Mängel zu diskutieren, die von uns dargelegt wurden.

Kontakte
A.S.G.I. Sezione Sicilia
Ufficio stampa
3470091756 – info@asgi.it
Borderline Sicilia Onlus
borderline-sicilia@libero.it
3396586598

*ASGI=Vereinigung für juristische Studien zur Immigration

Aus dem Italienischen von Rainer Grüber