Die Illusion der Umverteilungen und die Haft in den Hotspots
Im Einklang mit dem Monitoring der letzten Wochen sind wir nach Pozzallo und Messina zurückgekehrt, um einige der derzeit in den beiden Hotspots anwesenden Menschen zu treffen.
11Messina – Der Komplex der ehemaligen Kaserne Bisconte
Während darauf gewartet wird, dass die „Malta-Abkommen“ in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt die Wartesituation für Asylsuchende auf deren Umverteilung unverändert.
Auf die Gewalt, die die Menschen vor Antritt der Seereise erlebt haben, und die Wochen, in denen sie den Entscheidungen der europäischen Staaten und der Politik der „geschlossenen Häfen“ ausgeliefert waren, folgen nun Monate des Wartens. Diese sind durch einen Mangel an Informationen über das eigene Schicksal sowie über die eigene rechtliche Situation charakterisiert.
Wie bereits mehrfach betont wurde, haben die Umverteilungsverfahren, die wir in den letzten Monaten beobachtet haben, keine rechtliche Grundlage, die ihre zeitgemäße Umsetzung regelt. Die Verfahren stützen sich ausschließlich auf die Souveränitätsklausel, Art. 17 der Dublin-Verordnung, welche festlegt, dass ein Mitgliedstaat die Aufnahme bestimmter Asylsuchenden, ungeachtet der Kriterien, denen die Verordnung die Zuständigkeit zuschreibt, übernehmen kann.
In der Tat handelt es sich um eine rein informelle Vereinbarung zwischen Staaten, die einerseits die Willkür der Umverteilung und andererseits eine unbefristete Aufenthaltsverlängerung für die Asylsuchenden in den sogenannten Hotspots festlegt.
Im Moment scheinen die Umverteilungspraktiken folgendem Prozess zu folgen. Begonnen wird mit einem Interview zusammen mit EASO*-Berater*innen und italienischen Polizeibeamt*innen, um das Meldeformular und das Mod. C3 für die Formalisierung des Antrags auf internationalen Schutz auszufüllen.
Unseren Informationen zufolge wird den Asylsuchenden keine Kopie der von ihnen unterzeichneten Dokumente überreicht. Es wird behauptet, dass ihnen erst später ein Ausweisdokument ausgestellt wird. Die individuelle Bescheinigung, die ihren Status als Asylsuchende bestätigt, wird den Bewohner*innen der Zentren einem unklaren Zeitplan folgend, und in jedem Fall erst nach Wochen, oder sogar Monaten, ausgehändigt.
Das Treffen mit den Delegationen der Umverteilungsländer beginnt unmittelbar nach der Formalisierung des Mod. C3. Zeug*innenaussagen zufolge geht das Treffen mit Fragen einher, die oft an ein Verhör erinnern, anstatt nur die Geschichten der Kandidat*innen zu aufzunehmen. Viele Asylsuchende haben die Interviews als echte „Prüfungen“ wahrgenommen, die es zu bestehen gilt. Nur die Delegationen einiger Länder übermitteln am Ende des Interviews ein Dokument, das die Teilnahme bestätigt.
Ein weiterer Umstand, den wir feststellen konnten, ist die Verlegung einiger Menschen vom Hotspot Pozzallo in verschiedene CAS* in der Provinz Ragusa, obwohl es sich dabei um Menschen handelt, die mit den verschiedenen Länderdelegationen bereits gesprochen haben und denen mitgeteilt wurde, dass ein Transfer ins Zielland bevorstünde. Dies lässt die Praxis in den Augen der Asylsuchenden sehr willkürlich wirken und gilt als Vorbote weiterer Verwirrung unter ihnen, da die Gründe für diese unterschiedlichen Verfahren schwer nachzuvollziehen sind.
Einige der noch in Italien anwesenden Kandidat*innen erzählen uns, dass Menschen, die in andere Länder, z.B. nach Frankreich, verlegt wurden, die Anerkennung des internationalen Schutzes erhalten hätten, ohne das Asylverfahren im Zielland erneut einleiten zu müssen. Wenn dies wirklich der Fall wäre, würden die Bewerber*innen, die in einen bestimmten Staat aufgenommen werden sollen, anhand bestimmter Kriterien ausgesucht, die von der Staatsangehörigkeit über das Alter bis hin zu anderen subjektiven Anforderungen reichen könnten. Dies könnte sogar auf einer Vornahme bezüglich des Vorherrschens der Voraussetzungen für die Anerkennung des internationalen Schutzes beruhen. Falls sich diese letzte Behauptung als wahr erweisen würde, stellt sich die Frage: Was wird mit denjenigen geschehen, die nicht unter die strengen Definitionen des internationalen Schutzes zu fallen scheinen, selbst angesichts der Aufhebung des humanitären Schutzes nach dem Inkrafttreten des Sicherheitsdekrets?
Der Fall Sea Watch und die Praktiken der Inhaftierung
Angesichts des informellen Charakters der Vereinbarungen und der Umverteilungspraktiken folgen nicht alle Delegationen dem oben genannten Modell.
Bedeutungsvoll ist vor allem der Fall von Menschen, die Ende Juni von der Sea Watch III gerettet wurden und am Umverteilungsverfahren beteiligt waren. Während die Mehrheit der 53 von dem deutschen Schiff geretteten Menschen bereits in die Zielländer verlegt wurden, befindet sich das Schicksal von 18 in Italien verbliebenen Migrant*innen weiterhin in einem Schwebezustand. Seit fast vier Monaten warten sie innerhalb der CPA* von Messina vergeblich darauf zu wissen, ob sie ihrer Anfrage gemäß nach Deutschland verlegt werden oder nicht. Die Bundesregierung hat sich nämlich nicht nur noch nicht offiziell dazu geäußert wie viele und welche Menschen aufgenommen werden, sondern hat den Antragsteller*innen nicht einmal ein Dokument über das stattgefunden Interview zur Verfügung gestellt.
In den vier Monaten, in denen diese Menschen schon in Italien warten, haben sie keine Informationen über ihre angebliche Umverteilung nach Deutschland erhalten. Noch einmal führt das Fehlen von Verfahrensregeln zu Unsicherheit, Aussetzung des Rechts und Diskriminierung. Berichten zufolge wirkt sich die Umverteilung auch auf das Recht auf medizinische Versorgung aus, das mit der Ausrede untermauert wird, dass sich die Empfangsländer darum kümmern müssen.
Für diese 18 Menschen hat sich der Aufenthalt in Messina zu einer Sackgasse entwickelt, in der es keinen Zugang zu den grundlegenden Dienstleistungen gibt und die Rechte systematisch mit Füßen getreten werden. Die Umverteilung ist für viele nichts anderes als eine ferne Illusion.
Die Prekarität in der ehemaligen Kaserne Bisconte
Die Einrichtung von Messina ist bekanntlich in zwei Bereiche unterteilt, ein Erstaufnahme- und ein außerordentliches Aufnahmezentrumm. Obwohl es sich um zwei separate Einrichtungen mit zwei unterschiedlichen Leitungsorganen handelt (Medihospes für das CAS* und Badia Grande für das CPA*), führen beide Zentren die Funktionen eines Hotspots aus. In der Tat erfolgen sowohl die Unterbringung als auch die Verlegung von Asylsuchenden von einem Gebiet in ein anderes willkürlich.
Gespräche mit Menschen, die wir außerhalb des Zentrums angetroffen haben, haben ergeben, dass sich derzeit insgesamt rund 300 Menschen innerhalb des CPA* und CAS* aufhalten.
Es gibt viele Kritikpunkte. Am gravierendsten ist wahrscheinlich das Fehlen einer angemessenen medizinischen Versorgung; diese ist praktisch gar nicht vorhanden. Aus mehreren Berichten geht hervor, dass die Bewohner*innen, von denen sich einige seit Juli letzten Jahres dort befinden, keiner angemessenen medizinischen Untersuchung unterzogen werden. Stattdessen werden (in unzureichender Menge) Schmerzmittel verteilt, die als Heilmittel gegen jegliches Unwohlsein eingesetzt werden. Einige Bewohner*innen berichten auch, dass es nicht reicht, nach medizinischer Versorgung zu fragen, um diese auch zu bekommen: Wie wir erfahren haben, müssen sie heftig mit den Leitungsorganen diskutieren, „Lärm machen“ und „die Aufmerksamkeit auf sich ziehen“.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Mangel an angemessenem Personal für die sprachliche Vermittlung. Uns wird erzählt, dass das Personal aus Italien kommt, und Englisch und Französisch weder fließend spricht noch gut versteht.
Das zur Verfügung gestellte Taschengeld ist nicht ausreichend und ist nicht angemessen, um den Bedürfnisse der Bewohner*innen nachzukommen (die jungen Männer, mit denen wir gesprochen haben, gaben an, dass sie ungefähr 15 Euro im Monat bekommen).
Andere Menschen weisen zudem auf die fehlenden Produkte für die Körperpflege hin. Es wird uns mitgeteilt, dass zum Zeitpunkt des Einzugs eine einzige Seife verteilt wird, die für die gesamte Aufenthaltsdauer ausreichen muss.
Der Mangel an Dienstleistungen in beiden Bereichen der Einrichtung in Messina wird durch die Langsamkeit der Umsiedlungen und das Fehlen jeglicher Information über den Fortschritt der Umverteilungsverfahren noch unerträglicher gemacht.
Die Fragen, die uns die Menschen, denen wir begegnen, stellen, machen deutlich, dass es an korrekten Informationen bezüglich der Verfahren für die Formalisierung des eingeleiteten Antrags auf internationalen Schutz mangelt: Sie fragen sich, warum sie keine Kopien der Dokumente, die sie unterschreiben sollten, erhalten haben und warum von ihnen Fingerabdrücke genommen werden.
Hinzu kommt das Fehlen jeglicher Freizeitbeschäftigung. Sogar die Jüngsten, mit denen wir gesprochen haben, haben sich über diesen Zustand beschwert. Die Tage erweisen sich als eine endlose Abfolge von Stunden des Wartens, ohne genau zu wissen, wie sich die eigene Situation entwickeln wird und wie schnell. Die unerträgliche Situation, die beschrieben wurde, hat zur Folge, dass viele Bewohner*innen die Zentren freiwillig verlassen und versuchen werden, die Grenze zu anderen europäischen Ländern zu erreichen. Möglicherweise werden sie sich dabei nochmals aanderen Menschenhändler*innen anvertrauen. Viele dieser Menschen werden es jedoch nicht schaffen, Italien zu verlassen und Gefahr laufen, sich in einem Zustand der Illegalität zu verfangen und die Reihen der Armee zu verlängern, die in der Schattenwirtschaft tätig ist.
Der Hotspot von Pozzallo
Beim Monitoring haben wir feststellen können, dass die Einrichtung bis vor einigen Tagen leer stand. Alle Menschen, die zum Zeitpunkt unseres letzten Besuchs im Hotspot anwesend gewesen waren, wurden verlegt, um Platz für 56 Neuankömmlinge zu schaffen, die am 2. Oktober auf eigene Faust die Insel erreicht hatten. Unter ihnen befanden sich 14 unbegleitete Minderjährige und 2 schwangere Frauen, die Mehrheit war tunesischer Nationalität. Dadurch, dass diese letzten Umsiedlungen so schnell abgelaufen sind, wurden die neuen Zielorte der Patient*innen nicht an die Betreiber*innen von MEDU, die für sie zuständig gewesen waren, kommuniziert. Deraufhin wurden die Behandlungen psychischer Verletzungen abrupt abgebrochen, sodass deren Wirksamkeit beeinträchtigt und Informationen zu den jeweiligen Behandlungen nicht an die territorialen Gesundheitsbehörden mitgeteilt wurden.
Nach ungefähr drei Tagen wurden auch die Anfang Oktober eingetroffenen Menschen überführt und der Hotspot somit wieder geleert. Da es sich bei der Mehrheit um tunesische Staatsbürger*innen handelte, war ihr wahrscheinlichstes Ziel das CPR* von Caltanissetta, von dem aus wöchentlich Abschiebungen stattfinden. Die Rückübernahmeabkommen zusammen mit der Tatsache, dass Tunesien heute nicht nur als sicherer Hafen gilt, sondern, gemäß der Liste, die durch den Ministerialerlass vom 4. Oktober letzten Jahres erstellt wurde, auch als sicheres Land, bedeutet für diese Menschen oft, dass sie kein Recht haben internationalen Schutz zu beantragen. Es handelt sich um eine Verletzung des Rechts auf Zugang zum Verfahren aufgrund der persönlichen Vorgeschichte und nicht der Staatsangehörigkeit.
In den letzten Tagen wurde der Hotspot offenbar erneut genutzt, um eine Gruppe von Migrant*innen unterzubringen. Nach der Anlandung auf Malta wurden sie nach Italien überführt, zunächst nach Lampedusa und dann nach Pozzallo, um dort auf eine Umverteilung zu warten.
Die Umverteilung: Verwahrlosung und Verletzung der Rechte auf unbestimmte Zeit
Die Umverteilungsabkommen – die für viele auch die Möglichkeit bedeuten könnten, nicht in Italien hängen zu bleiben (einem Land, das für viele nicht das endgültige Ziel der schwierigen Reise ist) – stellen in der Tat das x-te Hindernis dar, das die europäische Politik Asylsuchenden auferlegt.
Trotz der „Versprechen“ der europäischen Regierungen und der erklärten Absicht, den Umverteilungsmechanismus zu institutionalisieren, bleiben die Verfahren den meisten, vor allem den direkt Betroffenen, die unter unangemessenen Bedingungen und in ungeeigneten Einrichtungen auf unbestimmte Zeit warten müssen, derzeit unbekannt.
Die neuen Abkommen scheinen Sizilien zu einem Inhaftierungs-Hub machen zu wollen, einem großen Zentrum, in dem die Sicherheits- und biopolitischen Strategien der Festung Europa in die Praxis umgesetzt werden können.
Die Rechte der Menschen werden nach wie vor verletzt und jede Art von Grundversorgung (medizinische Untersuchungen, psychologische und rechtliche Unterstützung) wird mit der Ausrede der Verlegung ins Ausland verweigert, die zu langsam erfolgt.
In diesem Sinne bekräftigen wir die in dem mit ASGI* und ActionAid unterzeichneten offenen Brief enthaltenen Empfehlungen, mit denen wir den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen in Messina wie an jedem anderen Ort der Durchreise, der Aufnahme oder der Inhaftierung auf der Insel beantragen.
Valeria Pescini
Giuseppe Platania
Borderline Sicilia
Aus dem Italienischen übersetzt von Alexa Vittur
*CAS:Centro di Accoglienza Straordinaria: Außerordentliches Aufnahmezentrum – nicht vorgesehenes Notfallaufnahmezentrum
*CPA: Centro di Prima Accoglienza – Erstaufnahmezentrum
*CPR: Centro per il Rimpatrio – Zentrum zur Rückführung
*EASO: European Asylum Support Office
*ASGI: Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione – Verein für juristische Studien zur Immigration