Wir klagen die rechtswidrige Inhaftierung zweier unbegleiteter Minderjähriger im Abschiebezentrum von Milo an
Pressemitteilung – Der Verein Borderline Sicilia, der mit seiner Arbeit seit Jahren Monitoring der Immigration auf der Insel betreibt, zeigt sich zutiefst besorgt angesichts der rechtswidrigen Praxis im Abschiebezentrum (CPR*) von Milo durch die Behörden von Trapani.
Am Freitag, den 14. Juni, wurden wir auf die Anwesenheit zweier unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in der Hafteinrichtung hingewiesen, für die der Friedensrichter von Trapani eine temporäre Unterbringung im Aufenthaltszentrum für Rückführung von Milo verfügt hatte, obwohl er die Maßnahme ihrer Inhaftierung im CPR auf der Grundlage des gesetzlichen Mindestalters nicht bestätigt hatte.
Trotz unserer sofortigen Meldung bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht in Palermo (sie wurde zur Kenntnisnahme an die Präfektur von Trapani und an Schutzeinrichtungen weitergeleitet) erfahren wir, dass die beiden Minderjährigen immer noch in dieser Einrichtung zusammen mit Erwachsenen untergebracht sind, ein Verstoß gegen die Regeln des Schutzes von Minderjährigen.
Artikel 19, Absatz 4 des Gesetzesdekrets No. 142 von 2015 verbietet ausdrücklich die Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen im CPR und gemäß Artikel 19 der einheitlichen Rechtsvorschrift über die Migration kann in keinem Falle die Ablehnung und Ausweisung von Minderjährigen unter 18 angeordnet werden.
Der Verein fordert demzufolge alle Behörden auf, die beiden Minderjährigen sofort vom CPR in eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zu überstellen und die Verfahren, wie vom Gesetz vorgeschrieben, zur Eingliederung in Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Palermo, 18.6.19
*CPR – Centro per il rimpatrio: Abschiebezentrum
Übersetzung von Jutta Wohllaib